Besuchskonzept für das Clara-Stift ab dem 01.07.2020

Verehrte Angehörige, Bevollmächtigte, Betreuer*innen und Besucher*innen des Clara-Stifts,

ab dem 01.07.2020 gilt für das Clara-Stift eine neue Besuchsregelung. Demnach werden Ihnen Besuche in den Bewohnerzimmern wieder ermöglicht. Per Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind die Besuche begrenzt auf zweimal zwei Besucher pro Tag. Eine Begrenzung der Besuchsdauer gibt es nicht.

Aus organisatorischen Gründen werden wir jedoch folgende Besuchszeiten anbieten:

  • Montag bis Freitag von 11.00 bis 17.30 Uhr.
  • Samstag und Sonntag von 14.00 bis 17.30 Uhr.

Die Besuche sind im Vorfeld nicht mehr anzumelden. Im genannten Zeitraum dürfen Sie die Einrichtung spontan aufsuchen. Die bisher durchgeführten Pavillon, Gartenzaun- und Balkonbesuche werden durch uns nicht weiter koordiniert. Ab morgen werden die Besucher-Pavillons abgebaut, so dass die Terrasse wieder unseren Bewohner*innen zur Verfügung steht.

Einzelne, von den genannten Zeiten abweichende, Besuche sind nach persönlicher Rücksprache möglich, z.B. für Angehörige im Schichtdienst oder mit weiter Anreise etc.

Gleichsam sind weiterhin abweichende Besuche möglich, wenn diese aus sozial-ethischen Gründen erforderlich sind.

Ablauf des Besuchs:

  • Sie werden im Eingangsbereich durch eine/n Mitarbeiter*in im Empfang genommen. (Aktuell prüfen wir die Zusammenarbeit mit einem lokalen Sicherheitsdienst, der den gesamten Empfangsprozess übernehmen kann.) Auch die neue Regelung bedeutet einen erhöhten Personal- und Zeitaufwand, den wir eigentlich viel lieber unseren Bewohner*innen entgegenbringen möchten.
  • Wie bisher, ist bei allen Besucher*innen ein Kurzscreening durchzuführen. Hier können Sie uns die Arbeit erleichtern, indem Sie sich den Screening-Bogen hier herunterladen und bereits ausgefüllt zu Ihrem Besuch in die Einrichtung mitbringen.
  • (Wir möchten Sie bitten, den Screening-Bogen während des Besuchs bei sich zu behalten und am Ende des Besuchs die jeweilige Uhrzeit (Besuchsende) einzutragen. Hiermit können wir gewährleisten, dass Besuche auch über die Öffnungszeiten hinaus andauern können.
  • Der Bogen verbleibt anschließend zur Kontaktnachverfolgung in der Einrichtung und wird nach Ablauf von vier Wochen durch uns vernichtet.)
     Es erfolgt dann die übliche Einweisung in die Hygienemaßnahmen (z.B. Händedesinfektion)  
  • Alle Besucher werden gebeten, sich auf direktem Weg zu ihrem Besuch zu begeben. Gemeinschaftsbereiche, wie Flure und Gemeinschaftsräume dienen nicht als Besucherbereich.

Weitere Regelungen:

  • Während des Aufenthaltes gilt in der gesamten Einrichtung die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Hierfür dürfen Sie gerne Ihre privaten Masken (sogenannte Community-Masken) nutzen. Für den „Notfall“ erhalten Sie auch von uns eine Maske.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sowie dem Tragen des MNS obliegt in den Bewohnerzimmern dem Bewohner/der Bewohnerin und den Besuchern.
     Körperliche Berührungen sind möglich, sofern vorher und nachher eine Händedesinfektion erfolgt (Besucher & Bewohner) und sowohl Besucher, als auch Bewohner einen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Da die Anzahl der Besuche durch die Allgemeinverfügung begrenzt ist, möchten wir Sie bitten, die Besuche innerhalb Ihrer Familien/Bekanntenkreise abzusprechen. Wir möchten nur sehr ungern jemanden abweisen, weil bereits Besuche an dem jeweiligen Tag stattgefunden haben.
  • Weiterhin bitten wir Sie, von Besuchen abzusehen, sollten Sie selbst erkrankt sein bzw. sich unwohl fühlen.

Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

An dieser Stelle bedanken wir uns auch, für die gute Zusammenarbeit in der entbehrungsreichen Zeit der vergangenen Monaten.

Gleichermaßen freuen wir uns, Sie nun wieder in einer etwas „normaleren“ Form in unserem Hause begrüßen zu dürfen.

Herzlichst

Ihr Clara-Stift

Allgemeinverfügung im Wortlaut

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