Update: Berechtigungsnachweis für die Teststellen durch Eigenerklärung

Das Bundesgesundheitsministerium hat am Wochenende gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.
 

Das Gesundheitsministerium hat daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Ein Nachweis der Anspruchsberechtigung  durch eine  Bestätigung der Einrichtung ist somit nicht mehr zwingend erforderlich. 

Für nähere Informationen weisen wir auch auf die Pressemitteilung des MAGS hin:

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-unterstuetzt-buergerinnen-und-buerger-sowie-teststellen-um

https://www.mags.nrw/coronavirus-tests