Geänderte Besuchsregelungen ab Montag, 20.06.2022

Verehrte Angehörige, Besucher*innen und Gäste des Clara-Stifts,
ab Montag, dem 20.06.2022 wird sich unsere Besuchsregelung grundlegend verändern:

Das bedeutet:
• Sie werden nicht mehr durch unseren „Tür-Dienst“ der Firma G-P-S in Empfang genommen.
• Nach wie vor benötigen Sie für Ihren Besuch einen qualifizierten negativen Schnelltest (ein Selbsttest ist nicht ausreichend!), der nicht älter als 24 Stunden sein darf!
• Wir führen keine grundsätzliche Kontrolle bezüglich eines negativen Schnelltestes durch, sondern setzen auf Ihre Eigenverantwortung und Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber den besuchten Personen und unserer Mitarbeitenden.
• Gleichwohl behalten wir uns vor, stichprobenartig zu kontrollieren, ob ein negatives Testergebnis vorliegt. Auch, wenn wir uns sicher sind, dass es nicht erforderlich sein wird, weisen wir darauf hin, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen werden, sollte kein negatives Testergebnis zum Zeitpunkt Ihres Besuches vorliegen. Darüber hinaus werden wir eine Nicht-Beachtung zur Anzeige bringen müssen.
• Mindestens bis zum 30.06.2022 bieten wir Ihnen, wie bisher, Schnelltestungen im Eingangsbereich an. Die bisherigen Testzeiten bleiben bestehen.
• Aktuell können wir nicht vorhersehen, ob diese Regelungen auch über den 01.07.22 hinaus Bestand haben werden. Wir befürchten, dass wir dies (wieder einmal) am letzten Tag des Monats erst erfahren werden. Wir werden Sie dann in gewohnter Weise an dieser Stelle über den dann gültigen Sachstand informieren.
Nicht zuletzt wegen Ihrer Bereitschaft zur Kooperation und Ihres großen Verständnisses für alle Maßnahmen, waren sie auch noch so beschwerlich, sind wir bisher sehr gut und weitgehend unbeschadet durch die Pandemie gekommen. Auch deshalb glauben wir, dass Sie verantwortungsvoll mit der neuen Regelung umgehen werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Herzliche Grüße
Ihr
Clara-Stift

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