Besuchsregelungen *neue Allgemeinverfügung*

Verehrte Angehörige und Besucher*innen des Clara-Stifts,

wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, gelten inzwischen neue Besuchsregelungen, die sich aus der „ Corona-Test-und-Quarantäneverordnung“ vom 11.03.2021 und der Allgemeinverfügung „CoronaAVEinrichtungen“ vom 12.03.2021 ergeben.

Aus zwei Gründen sind wir bisher zurückhaltend mit beiden Regelungen umgegangen.

  • An verschiedenen Stellen widersprechen sich beide Regelungen inhaltlich.
  • Uns wurde mitgeteilt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an beiden Regelungen noch  Feinjustierungen vornimmt. Diese wollten wir gerne abwarten, um nicht innerhalb weniger Tage erneute Änderungen vornehmen zu müssen.
    Unsere Bedenken, offenen Fragen und Anmerkungen haben wir dem für uns zuständigen Caritas-Verband mitgeteilt, in der Hoffnung, dass diese in den Austausch mit dem MAGS einfließen werden.

Leider sind die angekündigten Feinjustierungen bis heute nicht erfolgt.

Von daher ändert sich unser Besuchskonzept wie folgt:

  • Im Rahmen der zeitlich unbeschränkten Besuchsrechte dürfen zeitgleich von einer Bewohnerin bzw. einem Bewohner maximal 5 Personen aus maximal zwei Hausständen empfangen werden.
  • Besucherinnen und Besucher haben zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen, oder gegenüber den Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.
     

Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, auch in Zukunft Besuche stets mit Bedacht durchzuführen. Wir alle wünschen uns sehr, dass ein Stück Normalität einkehrt. Und zu unserer Normalität gehört ein lebendiges Clara-Stift, mit vielen Besuchern, Kontakten, Flurgesprächen, Small-Talk und gemeinsamer Austausch. Unsere Mitarbeitenden haben bisher sehr vieles davon kompensieren können und wir sind sehr zuversichtlich, dass wir dies auch in Zukunft schaffen werden.

An unserem Testkonzept ändert sich für Besucher*innen vorerst nichts. Nach wie vor muss ein negativer PoC-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, nachgewiesen werden. Weiterhin können Sie sich in unserer Einrichtung zu den bekannten Zeiten testen lassen.

Herzliche Grüße,

Ihr Clara-Stift

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