Änderungen ab 22.05.2021

Sehr geehrte Angehörige und Besucher*innen  des Clara-Stifts,

aufgrund der neuen Allgemeinverfügung, CoronaAVEinrichtungen, ergeben sich ab Samstag, 22.05.2021, folgende Änderungen: 

  • Für vollständig geimpfte, sowie genesene Besucher*innen entfällt die Maskenpflicht
  • Für vollständig geimpfte, sowie genese Besucher*innen  entfällt die Testpflicht
  • Gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, entfällt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes

Da nicht alle Bewohner*innen des Clara-Stifts über einen vollständigen Impfschutz verfügen, möchten wir Sie bitten, zumindest auf den Fluren und in den Gemeinschaftsräumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Wir sind sehr froh, Sie heute über diese Erleichterungen informieren zu können. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. 

Wir wünschen Ihnen frohe Pfingsttage!

Herzliche Grüße,

Ihr Clara-Stift