Aktuelle Informationen

Mit dem heutigen Tag (30.06.2022) sind eine aktualisierte Coronaschutzverordnung und eine aktualisierte Allgemeinverfügung in NRW in Kraft getreten. Für Besuche im Clara-Stift bedeutet das:

* Das Tragen einer medizinischen Maske im Eingangsbereich und auf den Fluren ist für BesucherInnen nach wie vor verpflichtend. In der konkreten Besuchssituation darf, da eine Impfquote von 100% besteht, auf das Tragen der Maske verzichtet werden.
* Nach wie vor benötigen Sie für Ihren Besuch einen qualifizierten negativen Schnelltest (ein Selbsttest ist nicht ausreichend!), der nicht älter als 24 Stunden sein darf!
* Unsere Testzeiten im Eingangsbereich bestehen weiter
Montag 12.30 - 16.30 Uhr
Dienstag 10-30 - 14.30 Uhr
Mittwoch 10.30 - 14.30 Uhr
Donnerstag 12.30 - 16.30 Uhr
Freitag 10.30 - 14.30 Uhr
* An den Wochenenden sind leider nach wie vor keine Testungen möglich. Bitte nutzen Sie auch andere Testzentren.

* Bei Bedarf erhalten Sie die erforderliche Bestätigung zur kostenfreien Schnelltestung in einer Teststelle werktags in der Zeit von 9.30-11.30 Uhr in unserer Verwaltung und zu den Testzeiten.


Wir führen keine grundsätzliche Kontrolle bezüglich eines negativen Schnelltestes durch, sondern setzen nach wie vor auf Ihre Eigenverantwortung und Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber den besuchten Personen und unserer Mitarbeitenden. Gleichwohl behalten wir uns vor, stichprobenartig zu kontrollieren, ob ein negatives Testergebnis vorliegt. Auch, wenn wir uns sicher sind, dass es nicht erforderlich sein wird, weisen wir darauf hin, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen werden, sollte kein negatives Testergebnis zum Zeitpunkt Ihres Besuches vorliegen. Darüber hinaus werden wir eine Nicht-Beachtung zur Anzeige bringen müssen.

Erneut danken wir Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!

Herzliche Grüße

Ihr Clara-Stift-Team